Wann ist eine medizinische Behandlung „gut“? Medizin, Ökonomie, Ethik, Haftungsrecht und Sozialrecht stellen an das medizinische Behandlungsgeschehen sehr unterschiedliche Anforderungen. Dies führt bereits zu ernsten Konflikten in der medizinischen Praxis, ruft Steuerungsprobleme im Gesundheitswesen hervor und belastet das Verhältnis zwischen Arzt und Patient mitunter erheblich.
Die von der Fritz Thyssen Stiftung geförderte Forschergruppe nimmt sich dieses drängenden Problems an. Führende Experten aus den betroffenen Disziplinen und der Praxis untersuchen die bestehenden Verwerfungen, zeigen deren Folgen für die ärztliche Versorgung auf und entwickeln Lösungsmöglichkeiten für eine Harmonisierung der Anforderungen, damit auch in Zukunft eine gute und gerechte Gesundheitsversorgung sichergestellt werden kann.
Prof. Dr. med. Christiane Woopen
ceres / Forschungsstelle Ethik, Universität zu Köln
Prof. Dr. iur. Christian Katzenmeier
Institut für Medizinrecht, Universität zu Köln
Wolfgang Frahm
Vorsitzender Richter am OLG Schleswig
Prof. Dr. Wolfgang Greiner
Lehrstuhl für Gesundheitsökonomie und Gesundheitsmanagement, Universität Bielefeld; Mitglied des SVR Gesundheit
Prof. Dr. iur. Thorsten Kingreen
Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Sozialrecht und Gesundheitsrecht, Universität Regensburg
Prof. Dr. med. Hans-Friedrich Kienzle
Chefarzt der Chirurgischen Klinik Köln-Holweide a.D.; Mitglied der Gutachterkommission ÄKNO sowie des Arbeitskreises Ärzte und Juristen der AWMF
Prof. Dr. med. Hans-Detlev Saeger
ehem. Direktor der Klinik für Viszeral-, Thorax- und Gefäßchirurgie der Technischen Universität Dresden;
ehem. Mitglied des Präsidiums der AWMF
Dr. iur. Anne Barbara Lungstras
Richterin am SG Berlin; ehem. Wissenschaftliche Mitarbeiterin am BSG